Schlüsseldienst Wucher was tun?

Schlüsseldienst Wucher was tun?Schlüsseldienst Wucher was tun? Gute Frage! Achten Sie bei der Wahl eines Schlüsseldienstes unbedingt auf Seriosität – viele werden nervös, wenn sie sich vor einer zugefallenen Wohnungstür befinden beziehungsweise der Schlüssel abgebrochen oder verloren gegangen ist. In einer panischen Reaktion wird dann der erstbeste Schlüsseldienst gewählt – was oft zum Fehler werden kann, denn informieren Sie sich nicht vorzeitig über die Preise des gewählten Dienstes, kann die zu zahlende Rechnung schnell überraschend hoch oder die geleistete Arbeit unprofessionell erledigt sein. Im Idealfall können Sie sich über Ihr Smartphone selbst über den Schlüsseldienst informieren – auf deren Website oder durch einen Anruf, als Alternative können Sie einen Nachbarn um Hilfe bitten. So haben Sie die Möglichkeit, sich vor der Beauftragung mit dem Dienstleister auseinander zu setzen, denn die Onlinepräsenz eines Unternehmens kann oft schon sehr aussagekräftig sein. Haben Sie sich für ein Unternehmen entschieden und ist der Schlüsseldienst vor Ort, sollten Sie auch auf die eigentliche Arbeit des Angestellten achten.

Schlüsseldienst Wucher was tun?Ein unseriöser Schlüsseldienst schreckt teilweise auch nicht davor zurück, ungeschulte und ungelernte Mitarbeiter die Öffnung einer Tür durchführen zu lassen – dabei kann es leicht zu Schäden an der Tür und am Schlüssel kommen. Auch das Schloss selbst kann beschädigt werden. Hier stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommen muss – der Vermieter, der Mieter oder der Schlüsseldienst. Generell gilt: Beschädigt der Schlüsseldienst die Tür oder Bestandteile der Tür und des Schlosses, muss er für den Schaden aufkommen und eventuelle Kosten tragen. Allerdings muss hier differenziert werden, ob der Schlüsseldienst die Tür für den Kunden gewaltfrei öffnen kann und auch eine Öffnung ohne Schäden garantiert oder ob sich der Mieter mit einer gewaltsamen Öffnung einverstanden erklärt hat. In letzterem Szenario haftet der Mieter selbst – hier kann aber unter geeigneten Umständen die Haftpflichtversicherung greifen. Beschädigt der Monteur die Tür allerdings, ohne den Besitzer darauf hinzuweisen, liegt eine Sachbeschädigung vor – in einigen Fällen handelt es sich hier um Fahrlässigkeit, manchmal liegt sogar ein vorsätzlich angerichteter Schaden vor. In diesem Fall muss der Schlüsseldienst für die Reparatur oder die Erneuerung der Tür oder des Schlosses aufkommen. Grundsätzlich gilt also: Besteht die Gefahr, dass die Tür beim Öffnen beschädigt wird, muss der Handwerker den Mieter beziehungsweise Besitzer darüber in Kenntnis setzen und darf nur fortfahren, wenn dieser einverstanden ist. Verschweigt der Schlüsseldienst potenzielle Beschädigungen oder geht er fahrlässig oder vorsätzlich vor, haftet der Dienstleister selbst für alle aufkommenden Schäden. Eine vorherige Absprache mit dem Schlüsseldienst und eine genaue Beobachtung dessen Tätigkeiten ist daher auch für Laien empfehlenswert.

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