Wer zahlt Schlüsseldienst Vermieter oder Mieter?
Bei der Mietung einer Wohnung erhält der neue Mieter den Wohnungsschlüssel und alle weiteren Schlüssel für den Briefkasten, den Keller und alle weiteren gemieteten Räume. Nicht selten passiert jedoch, dass der Wohnungsschlüssel abbricht, verloren geht oder sich der Mieter aus der eigenen Wohnung aus Versehen ausgesperrt hat – in diesem Fall muss meistens ein Schlüsseldienst zur Hilfe gerufen werden. Ob dieser vom Mieter oder vom Vermieter bezahlt wird, hängt dabei allerdings vom individuellen Fall und vor allem der Klärung der Schuldfrage ab.
Hat sich der Mieter lediglich aus der Wohnung ausgesperrt und ist der Schlüssel in der Wohnung noch vorhanden, wird in der Regel ein Schlüsseldienst gerufen. Dieser verlangt bis zu 200 Euro, um die Tür wieder zu öffnen – nur unseriöse Anbieter verlangen für eine einfache Öffnung der Tür mehr! In der Regel muss der Mieter die Kosten für den Schlüsseldienst zahlen: Hat er die Schlüssel in der Wohnung vergessen und die Tür zugezogen, hat er fahrlässig gehandelt und ist demnach selbst Schuld. Nicht selten kommt es auch vor, dass der Schlüssel des Mieters abbricht – hier muss zunächst geklärt werden, wo der Fehler liegt. Ist der Mieter Schuld, weil er den Schlüssel zu grob im Schloss gedreht hat, handelt er auch hier fahrlässig oder sogar vorsätzlich und muss für den Schaden selbst aufkommen. Allerdings ist es auch keine Seltenheit, dass der entstandene Schaden material- oder altersbedingt ist – hier muss der Vermieter handeln. Dieser hat laut Mietrecht die Pflicht, die Wohnung in einem gebrauchsfähigen Zustand zur Verfügung zu stellen und Mängel zu beseitigen sowie Renovierungen vorzunehmen, wenn es nötig ist. Dazu gehört auch die Instandhaltung der Türen – bricht der Schlüssel ab, weil er verrostet ist oder das Türschloss sich aufgrund des Alters verzogen hat, muss also der Vermieter den Schlüsseldienst zahlen. Dabei ist es oft schwer zu beweisen, wer am abgebrochenen Schlüssel Schuld hat – schwieriger als beim bloßen Aussperren. Kann der Vermieter daher nicht beweisen, dass der Schlüssel durch das Eigenverschulden des Mieter abgebrochen ist, muss er die Kosten für den Schlüsseldienst tragen – und oft auch für die nötige Erneuerung der kompletten Schließanlage, denn ist ein Schloss defekt oder veraltet, sollten die Schlösser und die Schlüssel ausgetauscht werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Kann der Vermieter allerdings nachweisen, dass der Mieter Schuld ist – sei es durch Zweckentfremdung des Schlüssels oder zu grobe Verwendung – muss dieser zahlen, denn er hat hier seine Sorgfaltspflicht verletzt.
In manchen Situationen muss der Mieter sogar für die komplette Erneuerung der Schließanlage aufkommen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Schlüssel verloren geht. Dies passiert schneller als gedacht: Oft wird er aus Unachtsamkeit liegen gelassen, fällt aus der Tasche oder wird gestohlen. In jedem Fall ist hier besondere Vorsicht geboten, denn in heutigen Wohnhäusern können meistens mehrere Türen mit einem Schlüssel aufgeschlossen werden. So wird der Haustürschlüssel in der Regel auch für die eigene Wohnung verwendet. Um ein unbefugtes Eindringen einer fremden Person zu verhindern, sollte hier daher die komplette Schließanlage ausgetauscht werden. Dies kann bis zu mehreren tausend Euro kosten – dabei gibt in der Regel der Vermieter, dem das Wohnobjekt gehört, den Auftrag an den Schlüsseldienst, jedoch gibt er die Rechnung in der Regel in Form einer Schadensersatzforderung an den schuldigen Mieter weiter. Der Mieter sollte dabei jedoch beachten, dass für eine solche Forderung auch ein Schaden nötig ist: Tauscht der Vermieter die Schließanlage nicht aus, liegt kein Schaden vor und damit auch keine Kosten, die der Mieter begleichen müsste. Voraussetzung für den Austausch der Schließanlage ist neben dem Verschulden des Mieters auch der Beweis der Missbrauchsgefahr: Nur, wenn tatsächlich die Gefahr eines Einbruchs vorliegt, muss die komplette Anlage ersetzt werden.
In solchen Fällen lohnt sich eine Versicherung: Hat der Mieter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, hat er gute Chancen, dass diese für die Kosten aufkommt. Ob die eigene Haftpflichtversicherung für solche Schäden aufkommt, sollten Sie am besten schon bei Abschluss in Erfahrung bringen oder sonst eine Zusatzversicherung abschließen – in der Regel zahlt sich diese aus. Informieren Sie sich hierzu also möglichst frühzeitig.
Bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses ist meistens im Vertrag geregelt, welche Schlüssel der Mieter im Detail erhält – nur so erhält er das Nutzungsrecht der Wohnräume. Im Vertrag ist in der Regel auch vorgeschrieben, dass er diese beim Auszug an den Vermieter zurückgeben muss. Mit der Übergabe des Schlüssels an den Mieter trifft diesen die Sorgfaltspflicht – verletzt er diese, indem er beispielsweise den Schlüssel verliert, stellt sich oft die Frage, ob der Vermieter oder der Mieter selbst für den entstandenen Schaden haften muss. Bei Eigenverschulden muss der Mieter für den Schlüsseldienst, die Erneuerung des Schlosses oder sogar der gesamten Schließanlage aufkommen, falls eine solche im Wohnhaus vorhanden ist. Hat der Vermieter allerdings seine Pflichten vernachlässigt, ist er dafür verantwortlich und kann die Kosten nicht auf den Mieter umwälzen. Oft entstehen in diesen Angelegenheiten Streitsituationen zwischen Mieter und Vermieter, da nicht eindeutig geklärt ist, wer den Schaden verschuldet hat – eine Haftpflichtversicherung oder der Gang zum Anwalt kann hier manchmal nicht vermieden werden. Doch auch beim Schlüsseldienst Schlüssel Onkel in Hannover werden Sie bei diesen Fragen kompetent beraten: Hier finden Sie versierte Ansprechpartner aus der Branche, die den Austausch des Schlosses und der Schließanlage in und um Hannover vornehmen. Auch das Kopieren des Schlüssels wird hier schnell und versiert erledigt. Bei Fragen rund um den Schlüsseldienst, das richtige Vorgehen bei einer zugefallenen Wohnungstür und natürlich auch bei der Kostenfrage stehen wir Ihnen telefonisch und auch per E-Mail oder vor Ort stets helfend zur Seite!